Unsere Rechte
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
gestalten wir das Arbeitsleben in der Werkstatt aktiv mit. Die Grundlagen unserer Rechte
sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) verankert.
Zu unseren Mitwirkungsrechten nach § 5 WMVO gehören z.B.:
- Werkstattordnung,
- Arbeitszeiten und Pausenzeiten,
- Entgelt,
- Urlaub,
- Zeiterfassung,
- Arbeitssicherheit (Unfallverhütung),
- Weiter- und Fortbildung,
- Essen und Getränke,
- Änderungen an Werkstattgebäuden und in den Räumen,
- Feste, Ausflüge oder andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Der Werkstattrat ist in folgenden Angelegenheiten nach § 7 WMVO zu unterrichten:
- Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Werkstatt,
Versetzungen und Umsetzungen, - Verlauf und Ergebnisse der Eltern- und Betreuerversammlungen,
- Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals
(Angehörige der begleitenden Dienste und die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung) und des sonstigen Personals der Werkstatt.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Janet Wächter
CJD Erfurt
Donaustraße 2 A
99089 Erfurt
fon: 0160 93113195