Unsere Rechte


Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
gestalten wir das Arbeitsleben in der Werkstatt aktiv mit. Die Grundlagen unserer Rechte
sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) verankert.

Zu unseren Mitwirkungsrechten nach § 5 WMVO gehören z.B.:

  • Werkstattordnung,
  • Arbeitszeiten und Pausenzeiten,
  • Entgelt,
  • Urlaub,
  • Zeiterfassung,
  • Arbeitssicherheit (Unfallverhütung),
  • Weiter- und Fortbildung,
  • Essen und Getränke,
  • Änderungen an Werkstattgebäuden und in den Räumen,
  • Feste, Ausflüge oder andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Der Werkstattrat ist in folgenden Angelegenheiten nach § 7 WMVO zu unterrichten:

  • Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses mit der Werkstatt,
    Versetzungen und Umsetzungen,
  • Verlauf und Ergebnisse der Eltern- und Betreuerversammlungen,
  • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals
    (Angehörige der begleitenden Dienste und die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung) und des sonstigen Personals der Werkstatt.
     

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Janet Wächter


CJD Erfurt
Donaustraße 2 A
99089 Erfurt

fon: 0160 93113195

werkstattrat.erfurt@cjd.de