Corona-News: Wichtige Informationen für Besuchspersonen

23.12.2020 CJD Erfurt « zur Übersicht

Damit wir unseren Bewohner*innen Besuche unter Einhaltung der Gesetzgebung einschließlich des Infektionsschutzes ermöglichen können, sind folgende Regelungen von allen Besuchspersonen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

Allgemeine Informationen

  • Besucheranzahl nach gesetzlichen Vorgaben (ausschließlich private und familiäre Besuchspersonen)
  • Telefonische Anmeldung (Wer, Wann)
  • Max. eine registrierte Besuchsperson pro Tag, Besuchsperson darf nicht wechseln
  • Erfassung der Kontaktdaten bei Besuchen
  • Besucher*innen-Fragebogen vor Hausbetretung ausfüllen
  • Besuche sind ausschließlich auf den Zimmern des besuchten Bewohners und definierten Bereichen, z.B. Außengelände zulässig
  • Wege zur Besucherörtlichkeit werden benannt und diese sind ausschließlich zu nutzen
  • Zeitliche Besuchsbegrenzung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Hygieneeinweisung beim erstmaligen Besuch
  • Besuche mit Erkältungssymptomen sind grundsätzlich nicht zulässig

Hygienemaßnahmen

  • Händedesinfektionspflicht
  • Verwendung von FFP2 Schutzmasken oder gleichwertigen Masken
  • Abstandseinhaltung von mind. 1,5 Metern zu allen Personen (einschl. Besuchspersonen)
  • keine Lebensmittel/Getränke mitbringen
  • keine Lebensmittel/Getränke während des Besuchs konsumieren
  • PoC Schnelltests werden jeder Besuchsperson nach Anmeldung angeboten und bei Zustimmung durchgeführt

Indikatoren für Händedesinfektion

  • Betreten des Hauses
  • Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
  • Nach Personenkontakt
  • Nach Hautkontakt mit der unmittelbaren Umgebung
  • Verlassen des Hauses

Haftungsausschluss

  • Betretung der besonderen Wohnform erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko.
  • Wichtiger Hinweis: Bewohner*innen setzen erforderliche Hygienemaßnahmen (z. B. Händedesinfektion, Abstandseinhaltung, Tragen von Mund-Nasen-Schutz etc.) ggf. nicht um, wodurch eine Übertragung von COVID-19 nicht ausgeschlossen werden kann.

Werden die aufgeführten Maßnahmen durch Besuchspersonen oder Bewohner*innen nicht eingehalten, kann ein Besuch aus Gründen des Infektionsschutzes nicht umgesetzt oder weitergeführt werden. Wir bitten hierfür um das Verständnis aller Besuchspersonen.